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1. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 21

1861 - Glogau : Flemming
21 Blatt Xviii. Das (iffmäftqe Tuadjstöum Des prcussifcoeii Staates. 41. Brandenburg und Preussen beim Tode des grossen Kurfürsten 1688. Karl d. Gr, hatte nach langen Kriegen die Sachsen bis zur Elbe unterworfen und gegen die östlich von der Elbe wohnhaften slavischen Völker- schaften Wehrburgen gegründet und Grenzgrafen eingesetzt. Nach seinem Tode kamen diese Ein- richtungen in Verfall. Kaiser Heinich I. griff die Heveller an, eroberte im Winter 926 bis 927 deren Hauptstadt lirannibor und legte gegen sie die Nordmark (auch Nordsachsen und Mark Salzwedel genannt), sowie gegen die Dalemin- zier die Mark Meissen, gegen die Sorben die Ost- mark an. Im J. 1133 wurde Albrecht der 15är, Graf von Ballenstädt oder Ascanien, Markgraf der Nordmark; er setzte sich auch in der heutigen Priegnitz fest, erwarb die Havellande und nannte sich zuerst Markgraf von lirandenburg. Nach seinem Tode 1170 erhielt der jüngste Sohn Bernhard die anhaitischen Lande und der älteste Sohn Otto I. (1170 — 84) die Mark; dieser machte Brandenburg zur Hauptstadt. Die nachfolgenden ascauischen Fürsten kamen noch in den Besitz der Ukermark, der Länder Lebus und Sternberg und der Oberlausitz (Görlitz, Bautzen). Nach dem Aussterben des ascanischen Hauses 1320 begann für die Marken ein Jahrhundert in- nerer Zerrüttung. Unter den Bayern oder Wit- telsbachern (1323 — 73) wurden mehrere Stücke von ihnen losgerissen und viele landesherrliche Gerechtsame veräussert. Die luxemburgsche Herrschaft (1373 bis 1415) war, so lange Kaiser Karl Iv. als Vormund seines älteren Sohnes die Regentschaft führte, wohl- thätig; aber unter seinem zweiten Sohne Sigismund (seit 1378) nahm die Verwirrung wieder überhand. Dieser verpfändete 1388 die Mark an seinen Vetter Jobst von Mähren (von dessen Statthaltern sie aus- gesogen wurde), und verkaufte 1402 die Neumark an den deutschen Orden; im J. 1410 wurde er Kaiser; nach dem Tode Jobstens 1411 ernannte er Friedrich Vi. von Hohenzollern, Burggrafen von Nürnberg, zum Statthalter, und 1415 auf dem Concil zu Costnitz zum erblichen Markgrafen von Brandenburg, Erzkämmerer und Kurfürsten. Mit ihm hebt eine bessere Zeit an. Er erkämpfte wie- der die Ukermark und Priegnitz und ererbte nach dem Tode seines Bruders 1420 das Fürstenthum Bayreuth. Seine Länder sind auf Jv? 41 schraffirt. Nach seinem Tode 1440 kam Bayreuth an den ältesten Sohn, Anspach an den dritten, Albrecht Achilles, und die Mark nebst der Kurwürde an den zweiten, Friedrich Ii. (1440 — 70), der 1445 Cottbus, 1448 Peiz und 1455 die Neumark erkaufte. Albrecht Achilles (1470—86), seit 1474 allei- niger Herr der fränkischen Lande, erlangte im Frieden von Kamenz 1482 vom Herzog von Sagan Krossen und Züllichau und setzte 1473 in einer Hausordnung die Untheilbarkeit der Marken fest. Seine beiden jüngern Söhne erhielten die fränki- schen Lande, sein ältester Sohn Johann Cicero (1486 — 99) die Mark, zu welcher er noch die kleine Herrschaft Zossen 1490 durch Kauf erwarb. Joachim I. Nestor (1499—1535), der unver- söhnliche Feind der Reformation, zog 1524 die Grafschaft Ruppin als erledigtes Lehen ein. Joa- chim Ii. Hector (1535 — 71) trat 1539 öffentlich zur evangelischen Kirche über, führte die Refor- mation in seinen Staaten ein, säeularisirte diebisth. Brandenburg, Havelberg und Lebus, schloss einen Erbvertrag mit den Herzogen von Brieg, Liegnitz und Wohlau und erlangte 1569 von seinem Schwa- ger Sigismund von Polen die Mitbelehnung über das Herzogth. Preussen. Johann Georg (1571 bis 1598) erhielt 1575 die schon früher an Bran- denburg verpfändeten Herrschaften Beeskow und Storkow als böhmische Lehen. Sein Enkel Joh. Sigismund vermählte sich 1594 mit Anna von Preussen, der Schwestertochter des Herzogs von Kleve, wodurch der Anfall von Preussen an Bran- denburg gesichert, der von Kleve erworben wurde. Joachim Friederich (1598—1608) erbte 1603 die fränkischen Fürstenthümer, überliess sie aber seinen Brüdern und übernahm 1603 die vormund- schaftliche Regierung im Herzogthum Preussen. Johann Sigismund (1608 —19) machte nach dem Tode des letzten Herzogs von Jülich 1609 seine Ansprüche auf dessen Länder geltend und schloss 1614 zu Xanten mit dem Pfalzgrafen von Neuburg, der gleiche Ansprüche erhob, einen vor- läufigen Theilungsvertrag, welcher bei der 1666 vollzogenen Theilung zum Grunde gelegt wurde. Nach ihm erhielt er das Herzogth. Kleve und die Grafschaften Mark, Ravenstein und Ravensberg (100 Q.-M.), ferner gelangte er auch in den Be- sitz von Preussen (700 Q.-M.), jedoch unter pol- nischer Lehnshoheit. Nach der unheilvollen Regierung George Wil- helms (1619 — 40) beginnt für Brandenburg eine neue Zeit mit Friedrich Wilhelm, dem gros- sen Kurfürsten (1640 — 88), dem eigentlichen Gründer der preussischen Macht. In dem west- phälischen Frieden 1648 erwarb er Hinterpommern, doch ohne Stettin, statt Vorpommern, das ihm eben- falls gebührte, die Anwartschaft auf das Erzbisth. Magdeburg (1680 eingezogen) und die Bisthümer Halberstadt, Minden und Cammin als Fürstenthü- mer, ferner erwarb er 1657 Lauenburg und 1668 Bütow durch polnische Belehnung, 1686 denschwie- busser Kreis gegen Verzichtleistung auf die schle- sischen Herzogthümer, 1657 im Wehlauer Ver- trage, der durch den Olivaer Frieden 1660 bestätigt wurde, die Souverainität über das Herzogthum

2. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 18

1861 - Glogau : Flemming
18 zu Sachsen, später zu Franken gehörend, wurde 1130 eine selbständige Landgrafschaft. Die schon von Karl d. Gr. errichtete Nord- mark oder Ostsachsen wurde von Heinrich I. wieder hergestellt und später bis zur Oder erwei- tert. Die Kämpfe gegen die Slaven wurden jedoch erst durch Albrecht den Hären beendigt (vgl. Jvs?'41). Burgund oder das Kgr. Arelat(vgl.bl.xxii. ,A:'* 58) vereinigte Conrad Ii. mit dem deutschen Reiche; es stand jedoch mit ihm nur in loser Verbindung. Die Herzoge von Böhmen mussten mehrmals zur Anerkennung der Lehnspflicht gezwungen wer- den. Bisweilen erhielten sie von den Kaisern den Königstitel. Erblich wurde dieser erst seit Otto- kar I. (1198 —1230). Mähren war seit Anfang des Ilten Jahrh. mit Böhmen vereinigt, stand jedoch öfter unter besondern Fürsten des böhmischen Herrscherhauses, Die an Norddeutschland angrenzenden Slaven zerfielen injmehrere Stämme: Obotriten, Polaber und Wagrier; Lutizen oder Wilzen, zu denen die Rhedarier und Tollenser gehörten; Heveller, Ukrer, Brizaner; Sorben zwischen Mulde und Saale und die ihnen verwandten Lusizer, Milziener, Dale- mincier; Pommern etc. — Das vom Obotriten- fürsten Gottschalk um 1042 gegründete grosse Reich Slavien löste sich schon 1121 auf. — Pom- mern zerfiel seit 1107 in Vorpommern und Pome- rellen, welche durch die Persante von einander geschieden waren. — Die polnischen Herzoge suchten sich allmälig der Oberhoheit des deutschen Reichs, welche Miesko (964 — 92) anerkannt hatte, zu entziehen ; Boleslaw Iii. theilte das Reich unter seine vier Söhne: Wladislaw als Oberherzog erhielt Schlesien mit Krakau, Boleslaw Masovien mit Cu- javien, Dobrczyn und Culm, Mieczyslaw Gross- polen, Heinrich Kleinpolen (vgl. Jw 67). Jw 36. Preussen in der Mitte des 14ten J ahrhunder ts. Es sind auf der Karte die 11 alten Landschaf- ten angegeben, in welche Preussen vor Ankunft des deutschen Ritterordens zerfiel: Culm, Pome- sanien, Pogesanien oder Hoggerland, Ermland oder Warmien, Galindien, Natangen, Samland, Na- drauen, Schalauen, Barten, Sudauen. Blatt Xv. Jvf 37. Deutschland im Jahre 1512. Die alten grossen Herzogthümer sind zerfallen; das deutsche Reich hat sich in viele einzelne Ge- biete aufgelöst, die durch den Grundsatz der Ver- erbung nach dem Erstgeburtsrecht allmälig zu grossem Ganzen vereinigt sind. In Frisland haben bedeutende Gebiete er- langt die Bischöfe von Utrecht und die Grafen von Holland ; längs der Nordküste von der Zuyder See bis zur Weser liegen die Lande der freien Frisen. In Niederlothringen finden wir das Her- zogthum Brabant, die Grafschaften Luxemburg, Limburg, Geldern, Hennegau, das Erzbisth. Cöln, das Bisth. Lüttich, die Herzogthümer Jülich und Berg (1423 mit einander verbunden und 1511 durch das Herzogth, Kleve und die Grafsch. Mark ver- grössert); in Oberlothringen die Bisthilmer von Metz, Toul und Verdun; in Schwaben das Her- zogth. Württemberg, die Markgrafsch. Baden in drei von einander getrennten Theilen, die Grafsch. Zollern, das Bisth. Augsburg, die zu Oesterreich gehörigen Markgrafschaft Burgau, Grafsch. N eilen - burg, Landgrafsch. Breisgau. In Bayern kam nach dem Sturz Heinrich des Löwen die Herzogswürde an Otto I. von Wittels- bach 1180; seine Nachfolger erlangten 1215 die Rheinpfalz; nach dem Vertrage zu Pavia 1329 er- hielt Ludwig der Bayer (seit 1314 Kaiser) Ober- bayern, womit er nach dem Erlöschen der nieder- bayernschen Linie auch Niederbayern verband, und sein Bruder die Rheinpfalz und ein Stück vom nördl. Bayern (seitdem Oberpfalz genannt). Beide Linien theilten sich wieder in mehrere Zweige. Die Zweige der ersteren vereinigte Albrecht Iv. von Bayern-München (f 1508), der 1506 Untheil- barkeit und das Recht der Erstgeburt einführte. Von den Zweigen der letzteren waren zur Zeit der Reformation noch übrig Kurpfalz und Simmern. Das Herzogth. Sachsen war nach der Aech- tung Heinrichs des Löwen 1180 zerfallen, der westl. Theil als Herzogth. Westphalen an das Erz- bisth. Cöln, — Lauenburg, Holstein etc. nebst dem sächsischen Herzogstitel an Bernhard von As- canien etc. gekommen. Ferner finden wir hier das Erzbisth. Bremen, die Bisthümer Münster, Osna- brück, Minden, Paderborn, Hildesheim, Verden, die Fürstentümer Göttingen, Grubenhagen, die Grafschaften Oldenburg, Tecklenburg, Bentheim etc. Nach dem Tode Albrechts des Bären kam 1170 an seinen älteren Sohn Otto die Mark, die 1415 durch kaiserliche Belehnung an das Haus Hohen- zollern gelangte, — und an seinen jüngern Sohn das Anhaitische Gebiet. Aus letzterem gingen her- vor das Herzogth. Sachsen-Wittenberg (1422 an Meissen fallend), das Herzogth. Sachsen-Lauenburg (1689 an Braunschweig fallend). Die Mark Meissen hatte 1127 Conrad von Wettin erhalten. Heinrich der Erlauchte erhielt 1247 noch dazu die Landgrafsch. Thüringen, musste aber 1264 die thüringschen Herrschaften im jetzigen Hessen an Heinrich das Kind, den Stammvater der hessischen Fürstenhäuser, abtreten. Friedrich der Streitbare erbte 1422 Sachsen-Witten-

3. Historischer Schul-Atlas zur alten, mittleren und neueren Geschichte - S. 19

1861 - Glogau : Flemming
19 berg, worauf der Name Sachsen auf alle wettin- schen Lande überging; 1485 fand eine Theilung zwischen den Brüdern Ernst und Albert statt ; jener erhielt das Kurland nebstthüringen, dieser Meissen. Im ehemaligen Franken finden wir die Bis- thümer Bamberg, Würzburg, Worms, Speyer, die Abtei Fulda, das Erzbisthum Mainz, zu dem auch das Eichsfeld gehört, die Grafschaften Nassau, Wied, Hessen (seit 1292 Landgrafschaft und nach mehrfachen Theilungen 1500 wieder zu Einem Ganzen vereinigt), die brandenburgsclien Lande Anspach und Bayreuth. Die Markgrafsch. Oesterreich ward 1156 durch das Land ob der Ens vermehrt und zu einem Herzogthum erhoben. Später kamen zu ihr noch Steyermark und Krain. Nach dem Aussterben der Babenberger nahm sie Ottokar von Böhmen in Besitz, der durch Erbschaft nodi Kärnthen, Hister- reich etc. gewann. Als er wegen seines Wider- standes gegen Kaiser Rudolph von Ilabsburg ge- ächtet war, belehnte dieser 1282 seine beiden Söhne Albrecht und lludolph mit Oesterreich und Steyer- mark; 1335 wurden Kärnthen, 1363 Tyrol und später einzelne Besitzungen in Schwaben (Vorder- österreich) und im Eisass erworben, dagegen gin- gen die habsburgischen Staminlande in der Schweiz verloren; 1453 wurde das Herzogthum zu einem Erzherzogthum erhoben. Maximilian 1, erheirathete die reichen Niederlande, wodurch die habsburgsche Macht die bedeutendste in Deutschland wurde (vergi. Blatt Xix). Ausser diesen Ländern gab es noch eine Menge freier Städte, von denen die wichtigsten auf der Karte angegeben sind. Ladislaus Ii., König von Böhmen, war 1489 auch zum König von Ungarn erwählt worden. Schlesien war in eine Menge Fürstenthümer und Herrschaften zerfallen und hatte sich unter böhmische Oberhoheit begeben. Pommern war nach dem Tode Boleslaus X. 1478, der es zu einem Ganzen vereinigt hatte, in die Herzogthümer Wolgast und Stettin zerfallen. Der Staat der deutschen Ordensritter im No. ist von seiner Höhe herabgesunken; der westl. Theil nebst Ermland war 1466 an Polen abgetreten, der östliche ein polnisches Lehen ge- worden . Dem Bündniss der Waldstädte in der Schweiz hatten sich nach und nach mehrere Orte ange- schlossen ('vgl. . V‘ 50). Dadurch waren sie im Stande, nicht nur die Angriffe von Aussen abzu- wehren, sondern auch die in ihrer Mitte liegenden Besitzungen fremder Herren (z.b. der Habsburger) sich zu unterwerfen. Jw 38. Die durch Maximilian vollzogene Kreiseintheilung bestand bis zu Anfang dieses Jahrhunderts. Die 10 Kreise waren ; 1) der österreichische (wozu auch die in Schwaben liegenden österreichischen Be- sitzungen gehörten). 2) Der bayersche. 3) Der schwäbische. 4) Der fränkische. 5) Der kurrhei- nische. 6) Der oberrheinische. 7) Der nieder- rheinisch-westphälische. 8) Der obersächsische. 9) Der niedersächsische. 10) Der burgundische. — Böhmen nebst den zugehörigen Ländern Mähren, Schlesien, Lausitz gehörte zu keinem Kreise. Blatt Xvi. „V? 39. Deutschland zu Anfang des dreissig- jährigen Krieges. Das habsburgische Haus hat im O. ein bedeu- tendes Läiulergebiet erworben. Böhmen nebst den zugehörigen Ländern, sowie Ungarn waren 1527 an Ferdinand I , nachherigen deutschen Kaiser, gefallen. Wegen Ungarn hatten sich jedoch hef- tige Kriege mit den Türken entsponnen, indem diese Niederungarn bis zu der auf der Karte an- gebenen Grenze erobert hatten und bis 1699 im Besitz behielten. Der burgundische Kreis ist aus dem en- geren Reichsverbande gekommen, indem Karl V. ihn seinem Sohne Philipp Ii. von Spanien 1555 übergab; die 7 nördl. Provinzen haben sich 1581 von Spanien losgesagt und einen Bundesstaat unter ' Statthaltern aus dem Hause Nassau-Oranien ge- gründet. Im oberrheinisehenkreise hat Heinrich Ii. von Frankreich für die den protestantischen Für- sten geleistete Hülfe Metz, Toul und Verdun ge- nommen und gegen Karlv. behauptet. Hessen war nach dem Tode des in der Reformationsgeschichte bekannten Philipp des Grossmüthigen 1567 unter dessen vier Söhne getheilt worden; von den vier Linien waren indessen nur noch zwei übrig ; Hes- sen-Cassel und Hessen-Darmstadt, von welcher letzteren sich 1596 die Nebenlinie Hessen-Homburg abgezweigt hatte. Im westphälischen Kreise sind nach dem Tode des letzten Herzogs von Jülich dessen Lande 1614 vorläufig so zwischen Brandenburg und Pfalz- Neuburg getheilt, dass ersteres Kleve, Mark, Raven- stein und Ravensberg, letzteres Jülich und Berg erhielt. Im fränkischen Kreise sind Anspach und Bayreuth 1603 an Johann Friedrich von Branden- burg zurückgefallen, aber an dessen Brüder wieder ausgethan. Im obersächsischen Kreise hat Branden- burg 1575 Beeskow und Storkow von Böhmen und I ° 1618 das Herzogth. Preussen, jedoch ausserhalb des deutschen Reichsverbaudes erhalten. — Nach 3*

4. Enthaltend die erste, zweite und dritte Stufe: Heimath, Preussen, Deutschland - S. 49

1865 - Glogau : Flemming
49 und östlich davon wohnte, waren die Wenden. Es war ein Heiden- volk von kleinem, starkem, gedrungenem Körper, braungelber Haut, brau- nem Haar, dunklem, feurigem Auge. Sie bauten sich aus Lehm und Holz ihre schmutzigen, engen Hütten in die Niederungen, an die Sümpfe der Flüsse. Genügsam und arbeitsam, woben sie sich selber ihre Kleider, trieben Fischfang, bestellten das Feld, legten Gärten an und weideten auf den Wiesen ihr zahlreiches Vieh. Nachdem sie so in Frieden mehrere hundert Jahre gelebt, kamen sie in Krieg mit den Deutschen, ihren Nach- barn. Kaiser Heinrich l. (S. 20, 34) machte sie sich Unterthan, setzte über das Land, wo jetzt Salzwedel und Stendal liegen, einen Markgrafen und nannte es die Nordmark; jetzt heißt es die Altmark. Salzwedel war die Hauptstadt dieser Mark, und der Graf hieß darum auch Markgraf von Salzwedel. Die Stadt hat noch jetzt eine Burg mit einem alten, mächtigen Thurm; da wohnte er. Die Gegend um die Stadt hat viel Moorboden, doch ist sie nicht unfruchtbar. Und wieder nach ein paar hundert Jahren wurde Markgraf ein tapferer Held, ein Graf von Ballenstedt, Albrecht der Bär, der hatte sein Schloß in Aschers- leben. Auch das ist eine sehr alte Stadt; auf der Anhöhe unweit der Stadt, die Burg genannt, stand das alte Schloß des Grafen. Die Hauptstadt der heutigen Altmark aber ist Stendal. Auch da zeigt man noch Reste eines alten Palastes, den Kaiser Heinrich I. erbaut haben soll. —- Von jenem Wendenvolke nun ist in der Altmark und sonst (wie mit den Halloren in Halle) noch ein großer Rest übrig. Sie haben ihre eigene Sprache, die ein Deutscher nicht ohne Weiteres versteht, ihre be- sonderen Sitten und Trachten, Sagen und Feste, und z. B. bei Hoch- zeiten und Erndtefeier viele und sonderliche Gebräuche. Und schon die Namen der Dörfer verrathen den wendischen Ursprung, wie die Bauart der Häuser, die Pferdeköpfe an den Häusern, die hufeisenförmige Anlage der Dörfer, auch die vielen Weiden an Wegen und Wassern; denn die Weide ist der Lieblingsbaum der Wenden. Sie halten zäh an ihrer Sprache und Sitte fest und sondern sich von den Deutschen strenge ab, schließen mit ihnen keine Ehen u. s. w. Doch verlieren sie sich immer mehr unter der Ueberzahl der deutschen Bevölkerung und der Uebermacht deutscher Sprache und Sitte und deutschen Wesens. § 8. Eisenbahnen. Von Magdeburg geht eine Eisenbahn nördlich über Wolmirstedt, Stendal, Oslerburg, Wittenberge nach Hamburg; eine andre in nord- östlicher Richtung über Brandenburg nach Potsdam und Berlin; eine dritte in südwestlicher Richtung über Braunschweig und Hannover nach Minden und Cöln (mit Zweigbahn über Oschersleben nach Halberstadt und Thale sharzbahn)); endlich eine vierte südlich über Schönebeck und Köthen nach Halle, und von Halle führen wieder drei Bahnen weiter, eine nach Wittenberg, eine nach Leipzig und Dresden, eine nach Weimar, Erfurt (Thüringer Bahn) und nach Zeitz und Gera. Es ist von selber klar, daß diese zahlreichen Eisenbahnen den Handels- und Reiseverkehr und den Wohlstand des Landes um ein Großes vermehren. Kriebitzsch, Geographie. 4

5. Enthaltend die erste, zweite und dritte Stufe: Heimath, Preussen, Deutschland - S. 89

1865 - Glogau : Flemming
89 der Freiheitskriege; die Inschrift desselben lautet: „Der König dem Volke, das auf seinen Ruf hochherzig Gut und Blut dem Vaterlande darbrachte, den Gefallenen zum Gedächtniß, den Lebenden zur Auerken- nung, den künftigen Geschlechtern zur Nacheiferung." Vor dem Bran- denburger Thore befindet sich der Thiergarten, ein großer Lustwald mit schönen Anlagen, Wasserpartien, Luslhäusern und Gastwirthschasten; am Ende desselben der zoologische Garten mit Löwen, Bären, Affen, ausländischen Vögeln rc.; eine halbe Stunde von der Stadt das Fischer- dorf Stralau, bekannt durch das am 24. August abgehaltene Fest des Stralauer Fischzuges, zu welchem sich Tausende aus allem Volk ver- sammeln, sich um den See herum bunt durch einander lagern oder Herum- treiben und in Wurstbuden, Lottobuden, Tanzbuden, bei Vogelschießen, Gondelfahrten und der Musik der Drehorgeln köstlich vergnügen. Der Fischzug selber freilich ist, wenn das Volk sich versammelt, längst vorbei, er findet am frühen Morgen Statt. 3. Nun noch ein paar merkwürdige Orte, von denen ihr in der Geschichte mehr hören werdet. Bei Fehrbellin (am Ruppiner Kanal) besiegte der große Kurfürst 1675 am 18. Juni die Schweden. In Rheinsberg (nahe an der Mecklenburgischen Grenze) das Schloß mit dem schönen Park ist von Friedrich d. Gr. erbaut, der hier als Kron- prinz wohnte. Bei Großbeeren (südlich von Berlin) wurden die Fran- zosen am 23. August, bei Dennewitz am 6. September 1813 geschlagen. In Jüterbogk trieb Johann Tetzel sein Wesen mit dem Ablaß, wider den nachher Martin Lnther in Wittenberg sich erhob; man zeigt da noch heute der Nicolaikirche gegenüber das Haus, in welchem Tetzel wohnte und eine Kapelle hatte, in der er Messe las und Ablaß austheilte, und in der Kirche hinter dem Altar steht sein großer, mit Eisen beschlagener Kasten. — In vorigen Zeiten stand einmal gegen den rechtmäßigen Fürsten von Brandenburg, den Markgrafen Ludwig, ein falscher Fürst auf, Waldemar, und alle Städte im Lande sielen ihm zu, nur 3 Städte blieben ihm treu, unter ihnen Brietzen, das heißt darum Treuenbriehen. Die letzten 3 Städte (Dennewitz, Jüterbogk, Brietzen) liegen nahe bei einander, nördlich von Wittenberg. 4. Im Reg.-Bez. Frankfurt merken wir uns: Frankfurt (in der Mittelmark), Küstrin, Crossen (S. 85), Cottbus (diese 3 in der Neumark), Lübben (S. 84), Zorndorf, Kunnersdorf. Frankfurt (a/O.) hat jährlich drei sehr besuchte Messen und in den Vorstädten schöne Parkanlagen, Lindenalleen und große freie Plätze mit schmucken Häusern. In einer dieser Vorstädte steht ein bemoostes, verwittertes Denkmal. Damit hat es folgende Bewandtniß. Am 27. April d. I. 1785 hatte die Oder bei Frankfurt die Dämme durchbrochen und die Häuser, die darauf standen, waren in größter, mit jeder Stunde wachsender Ge- fahr. Hunderte standen am User, aber keiner wagte sich auf den brau- senden, mit Eisschollen treibenden Strom. Da sprang der Herzog Leopold von Braunschweig, ein edler, menschenfreundlicher Herr, in einen Kahn und ruderte dem Damme zu. Aber er war nicht weit gekommen, als der Strom den Kahn ergriff, umstürzte und den Herzog

6. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 757

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
757 Europa. Das Königreich Preußen. Provinz Brandenburg. der höchste Punkt nur 130' h., die Küste sehr zerrissen, die Insel Rügen mit den um- gebenden Inseln. Peene, Trebel, Recknitz und Barthe sind die größern Flüsse; frucht- bar, wenig Wald, viel Ackerland. Einträglicher Ackerbau, Getreidehandel, Schifffahrt, Fischerei; Stralsund, Greifswald, Wollgast, Barth. 1 Festung, 4 Kreise: 1. Greifswald, i Meile vom Meere, 12,000 E., Univers. 1456 von Wratlslaw Ix. gestiftet, reich ausgestattet, unter allen preuß. Universitäten am wenigsten besucht, Gymnas., Se- minar; Ober-Appellationtz- und Hofgericht, H.-Zoll-A., Saline, Fabriken. Eldena, D., ftüher Cisterzicnserkloster, staats- und landwirthschaftliche Akademie. Wolgast a. d. Peene, 8230 E., sehr alt, früher starke Festung, H.-Zoll-A., guter Hafen, Seehandel. Lassan a. d. Peene, 2000 E. Gützkow, 1400 E. Insel Rüden, Lootseuposten, Gustav Adolph landete hier. — 2. Grimme ü. d. Trebel, 2700 E. Tribsees desgl., 2700 E., H.-Zoll-A Loitz a. d. Peene, 2830 E. — 3. Franzburg, 1150 E. Stralsund am Meere, Hauptstadt von Neu-Vorpommern, 1209 von Jarömar erbaut, früher die 4te Stadt der Hansa, ganz von Wasser umgeben, starke Festung, 1808 geschleift; 18,200 E., seit 1815 Sitz der Regierung, Gymnasium, Militär-Erziehungshaus, H.-Zoll-A.; stattliche Gebäude als Zeugen der früher hier bestandenen großen Wohlhabenheit, das Rathhaus, schöne Häuser, hochgebaute Kirchen, die Marien-, Nikolai- und 3 andere Kirchen; viel Handelsverkehr, Dampfschifffahrt nach Wm, Wollmarkt, Spielkartenfabrik. Belagerung durch Wallenstein 1628; 1678 vom großen Chur- fürsten, 1715 von Friedrich Wilhelm 1. erobert, Schills Tod 1809. Barth, alte Stadt, Hafen, Fräuleinstift, 4700 E. Richtenberg, 1700 E. Dammgarten, 1420 E. — 4. Dei Kreis Bergen wird von der Insel Rügen und den sie umgebenden Ummanz, Hiddensöe u. m. a. kleinern Inseln gebildet. Die Insel Rügen, die nördlichste und größte deutsche Insel ist durch das in sie hineintreteude Meer vielfach zerrissen und gestaltet, bekannt und vielfach besucht wegen ihrer Naturschönheiten, der Rügensche, der Jaömunder und der Kubitzer Bodden, und das Prorer und das Tromper Wiek sind die tief eindringenden Meeres- theile, das Südpeerd, die Halbinsel Mönchgut, der Granitzer Ort, Jasmund und Wittow sind die ins Meer hinausragenden Landestheile; auf Wittow erhebt sich auf Arkona, dem nörd- lichsten Punkte von Deutschland, ein Leuchtthurm über schroffen, kahlen Kreide-Uferwänden, die in zackigen Riffen bis gegen das Meer vorspringen. Landseen, Buchen- und Eichenwälder und liebliche Landschaften im Innern; im Stubenitzwalde stand früher die Herthaburg mit ihren Tempeln, Hünengräber hin und wieder. Bergen, 3000 E., Fräuleinstift. Garz, 1700 E. Puttbus, Mrktfl., schönes fürstliches Schloß, Pädagogium, Seebad. Altenkirchen, D., Dichter Kosegarten. Die Häuser auf Hiddensöe zum Theil Torfhäuser. 3. Die Provinz Mark Brandenburg und Her- zogthum Niederlausitz §. 53. ist die Oder-Havelprovinz, das Stammland des ganzen Staates, in den frühsten geschichtlichen Zeiten von suevischen Stämmen bewohnt, die Anfang des 7. Jahrhunderts von kriegerischen Wendenstämmen verdrängt wurden, gegen welche Karl der Große und Heinrich der Vogler ankämpften; Otto der Große stiftete die Bisthümer Havelberg und Brandenburg, das Christenthum fand im 11. und 12. Jahr- hundert Eingang. Mit Albrecht dem Bär aus dem Hause Askanien beginnt die Ge- schichte der Mark, er und seine Nachfolger vergrößerten das Gebiet, begünstigten die Einwanderung von Deutschen und Niederländern, erbauten viele Städte, so Berlin 1162. Nach dem Aussterben dieses Markgrafenhauses gab Ludwig der Baier aus dem Hause Wittelsbach die Mark als deutsches Reichslehn seinem elfjährigen Sohne, 1356 erhielten die Markgrafen die Churfürstenwürde, die 1373 auf Fürsten aus dem Luxemburger Hause überging, unter denen die Mark sehr viel erleiden mußte, bis Sigismund die früher schon von ihm verpfändete Mark an den Burggrafen Friedrich Vi. von Hohenzollern verkaufte, der als Friedrich I. die Reihe der noch regierenden Fürsten aus dem Hause Hohenzollern eröffnete, eine feste Ordnung ins Land brachte; der Geraische Vergleich bestimmte die Unteilbarkeit des Staates und das Recht der Erft- Dr. R. Schneider, Handbuch d. Erdkunde. 49

7. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 927

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
Europa. Daö Königreich Sachsen. 927 Wirthe; Gewerbschulen zu Plauen und Zittau; Baugewcrksschulen zu Dresden, Leipzig, Chemnitz, Plauen, Freiberg, Bautzen. Außerdem Berg-, 24 Klöppel-, Strohflecht-, Weber-, Zeichen-, Näh-, Stick- und Industrieschulen, Sonntagsschulen. Viele wissen- schaftliche und gemeinnützliche Vereine und Gesellschaften, Bibel- und Missions-, Pre- diger- und Lehrer-, Kunst-, Alterthums-, Musik-, Gesang-, Gewerbe-, Industrie-, 87 landwirthschaftliche Vereine; die Jablonowskysche, die oberlausitzer Gesellschaft der Wissenschaften, statistischer Verein zu Dresden, Weinbau-, Obstbaugesellschaft, Lese- Verein. — Viele wohlthätige und gemeinnützige Anstalten, Taub- und Blindenanstalten zu Dresden und Leipzig, Landes-Waisenhaus zu Großhennersdorf, Waisenanstalt zu Pirna, Soldatenwaisenhaus zu Kleinstruppen, mehrere Krankenhäuser, die Kranken- Diakonissenanstalt zu Dresden, die Irrenheilanstalt auf dem Sonnenstein, die Jrren- Verpflegungsanstalt zu Colditz. Correktions-Erziehungsanstalt für jugendliche Ver- brecher zu Bräunsdorf; die vereinigten Landesanstalten (Landesgefängniß, Strafanstalt, Landeshospital, Krankenhaus, Versorgungshaus, Pensions-Correktions-Anstalt) zu Hubertsburg, das Männer-Arbeitshaus zu Zwickau, das Zucht- und Correktionshaus zu Waldheim u. m. a. §. 16. Der Staat anfänglich Markgrafenthum, später Herzothum, von Kaiser Karl Iv. durch die goldene Bulle in die Zahl der Churfürstenthümer versetzt, 1806 durch Napoleon zum Königthum erhoben und damit das Herzogthum Warschau ver- bunden, verlor 'bei Napoleons Sturz, dem es treu angehangen, 373 3/4 Ihm. mit 845,218 E., die Preußen als Entschädigung empfing. Des jetzt regierenden Fürsten- hauses Stammherr ist Friedrich der Streitbare, Markgraf zu Meissen und Landgraf zu Thüringen, aus dem Grafengeschlecht Wettin, dem Kaiser Sigismund 1423 die Chur- würde verlieh, seine beiden Enkelsöhne Ernst und Albert, bekannt durch den an ihnen verübten Prinzenraub, wurden Stifter der beiden sächsischen Linien, der Ernestini- sch e n in Thüringen, der A l b er t in i sch e n in Meissen, auf welche, nachdem Johann Friedrich der Großmüthige 1547 der Chur durch Karl V. beraubt worden war, die Churwürde überging; die im 17. Jahrhundert entstandenen Abzweigungen der Zeitzer, Merseburger, Weißenfelser sächsischen Herzogslinien erloschen im 18. Jahrh., Friedrich August 1. oder der Starke tritt, um König von Polen werden zu können, von der luthe- rischen zur katholischen Kirche, er beförderte die Künste, seine Prachtsucht erschöpfte das Land. 1830 wurde durch Revolution eine neue Verfassung mit Landständen in zwei Kammern durch Verfassungsurkunde vom 4. September eingeführt, das unbeschränkte Königthum ein beschränktes; das Jahr 1848 sollte noch tiefer greifende Verfassungs- Veränderungen herbeiführen, der Mai 1849 ist mit blutigen Zügen in die Geschichte Sachsens eingeschrieben, größeres Unglück durch Preußens Hülfe abgewendet worden.— Als Orden besitzt Sachsen den 1807 zum Andenken der erhaltenen Königswürde ge- stifteten Hausorden der Rautenkrone in 1 Klasse, den 1736 durch König August Ii. gestifteten militärischen St. Heinrichsorden (Kaiser Heinrich Ii.) in 4 Klassen, und seit 1796 mit einer 5. Klasse mit goldner oder silberner Medaille; Civilverdienst-Orden in 3 Klassen, und 4. Klasse mit goldner oder silberner Me- daille.— Als Mitglied des deutschen Bundes hat Sachsen die 3te Stelle, im Plenum 4 Stimmen. Zum deutschen Bundes Heer stellt es 12,000 Mann, welche die 1. Division des 9. Armeekorps bilden, das Sachsen mit Churhessen und Nassau bildet, und dem Sachsen den Oberbefehlshaber giebt. Die ganze Armee besteht aus 60 Ge- neralen und Stabsoffizieren, 15,748 Mann Linien-, (4 Brigaden, á 4 Bataillone zu 4 Compagnien), 4005 Mann leichten Fußvolks, 3208 Mann Reiterei, 2420 Mann Artillerie und Pionieren, zusammen 25,396 Mann, und 1232 Nichtstreitende. —

8. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 732

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
732 Europa. Daö Königreich Preußen. Preußen als Staat. titel 1701 an, ihm waren 11 Churfürsten aus dem Hause Hohenzollern vorher- gegangen, der jetzige König Friedrich Wilhelm Iv. ist der 6te der preußischen Könige. Der Staat besteht aus sehr verschiedenartigen Staatstheilen. Friedrich I., der erste Churfürst von Brandenburg aus dem Hause Hohenzollern, übernahm durch Kauf 1415 die Churmark, die aus der Altmark, der Mittelmark, der Priegnitz, dem Lande Stern- berg und Theilen der Uckermark bestand; Friedrich 1?. fügte 1445 — 62 hinzu: Kottbus, Peitz, Wernigerode, die übrigen Theile der Neumark, Teupitz und Beerwalde. Albrecht Achill 1482: Krossen, Züllichau, Sommerfeld, Bobersberg, Joachim Cicero 1490 Zossen, Joachim 1.1524ruppin, Johann Georg 1524 Beeskow und Storkow; Johann Sigismund 1609 Kleve, die Grafschaft Mark, Ravens- berg; Preußen als Lehn; Friedrich Wilhelm 1647 — 48 Kammin und Hinterpommern, die Fürstenthümer Halberstadt und Minden, das Herzogthum Magdeburg, Egeln, den Saalkreis, Schwiebus; Churfürst Friedrich Iii., dann König Friedrich I., die Grafschaft Hohenstein, Lingen, das Fürstenthum Meurs, Teklenburg und Neuenburg; Friedrich Wilhelm 1.Ober-Geldern und das Herzogthum Stettin; Friedrich Ii. Schlesien, die Grafschaft Glatz, Westpreußen, Ermeland, Netzedistrickt, Grafschaft Mannsfeld. Friedrich Wilhelm Ii. Danzig, Thorn, Süd-Neu- Preußen. Friedrich Wilhelm Iii. Quedlinburg, Mühlhausen, Nordhausen, Erfurt, das Eichsfeld, die Bisthümer Münster und Paderborn, die Abteien Essen, Werden; Elten und Herford. — 1807 ging vieles verloren—1813 und 14 wurden erworben die Rheinprovinz mit vielen neuen Landestheilen (die Grafschaft Berg, Erzbisthum Köln, Theile von Trier, von Jülich, der Rheinpfalz, von Lothringen und Luxemburg, die Grafschaften Solms und Wetzlar), Westphalen desgl. (das Herzogthum Westphalen, das Sauer- land, Theile von Münster, Corvey, Rietberg, Rheda, Theile von Nassau, Wittgenstein, Hatzfeld,Recklinghausen, Dortmund); das Herzogthum Sachsen, das Großherzogthum Posen, Danzig und Thorn, Neu-Borpommern und Rügen. 1834 durch Kauf das Fürstenthum Lichtenberg. So ist nach und nach Preußen zu seiner jetzigen Aus- dehnung herangewachsen, welches mehr als 50 ehemalige deutsche Reichsgebiete und Theile von Polen umfaßt, nach und nach durch Kauf, Eroberung, Verträge und Frie- densschlüsse mit den vorhandenen Landestheilen vereinigt; mehre Staatstheile, die früher dazu gehörten, sind im Laufe der Zeit von Preußen wieder abgetrennt worden, z. B. die Fürstenthümer Ansbach und Baireuth u. m. a. §.45. Staatsverfassung und Verwaltung. An der Spitze des Staates steht der König, seit dem 7. Juni 1840 Friedrich Wilhelm Iv. Er vereinigt in sich die höchsten Majestätsrechte, ist unbeschränkter Monarch, ihm zur Seite steht der von ihm erwählte Staatsrath als höchste berathende, das von ihm berufene Staatsministerium als höchste Verwaltungs-Behörde, und sein ge- heimes Kabinet. Seit 1822 und 24 sind in allen Provinzen Provinzialstände eingerichtet, einberufen und thätig gewesen, 1847 ist das Institut des vereinigten Landtags mit zwei Curien, der Curie des Fürsten-, Grafen - und Herrenstandes, und der Curie des Standes der Ritterschaft, der Städte und Landgemeinden, jene mit 70, diese zu- sammen mit 543 Stimmen vom Könige ins Leben gerufen worden und ins Leben ge- treten. Sie haben kein Bewilligungs- sondern nur ein Berathungsrecht. Im Jahre 1848 sind zum ersten Male die ständischen Ausschüsse zur gemeinsamen Be- rathung über allgemeine Landesangelegenheiten einberufen worden. Die verschiedenen Stände sind a. bei den Provinziallandtagen, b. bei dem vereinigten Landtage in den verschiedenen Provinzen auf folgende Weise vertreten:

9. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 844

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
844 Europa. Die Großherzogthümer Meklenbmg- mit 72 Predigern in der Superintendentur Neustrelitz und der Probstei Ratzeburg. — Ober-Rabbiner zu Schwerin und Altstrelitz. §. 13. Geschichtliches. Meklenburg war bis zur Völkerwanderung von ger- manischen Volksstammen bewohnt, an deren Stelle dann die slavischen Stamme der Obotriten und Po laben unter eigenen Herzogen davon Besitz nahmen. Vergeblich waren Karl des Großen Bemühungen, dieselben zum Christenthum zu führen oder sie zu verdrängen; nach langen Kämpfen gelang dies erst Heinrich dem Löwen, der sie zum Christenthum nöthigte, deutsche Einwanderer und durch dieselben deutsche Sprache und Gesetze einführte. Der Herzog Niclot, der Stammvater des noch bestehenden Herrscher- hauses, wurde im Kampf erschlagen, sein Sohn Pribislaw 11. 1167 wieder in seine väterlichen Länder als Herzog eingesetzt. Wiederholt zertheilte sich das Herrscherhaus in mehrere Linien (1228: Meklenburg, Werke, Rostock, Parchim; 1592: Schwerin, Güstrow; 1658: Schwerin, Grabow, Strelitz), die sich aber wieder durch Aussterben in eine Linie vereinigten; oft entstanden heftige Kämpfe darüber, bis 1701 durch den Hamburger Hauptvergleich sich die beiden noch bestehenden Linien M.-Sch wer in und Strelitz bildeten und das Erstgeburtsrecht eingeführt wurde. 1806 besetzten die Franzosen das Land, die Herzoge mußten es meiden, bis sie dem Rheinbünde beitraten, den sie 1813 vor der Schlacht bei Leipzig verließen; seit 1815 Glieder des deutschen Bundes, mit Annahme der großherzoglichen Würde. tz. 14. Die Staasverfassung bis 1848 monarchisch mit Landstanden, die mit M.-Strelitz eine Körperschaft bilden und aus den Besitzern der landtagfähigen Rittergüter und den Obrigkeiten der Städte bestehen; ihr Vorstand versammelt sich alljährlich abwechselnd zu Sternberg und zu Malchin; außer der Landtagszeit vertritt ein engerer Ausschuß zu Rostock denselben; Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Ge- setze laut alter Verträge; beide Häuser stehen mit einander im Hausverbande, mit Preußen in Erbverbrüderung seit 1442; beide haben im engern deutschen Bundesrathe zusammen die 14te Stelle, im Plenum M.-Schwerin 2, Strelitz 1 Stimme. Auch für Meklenburg hat das Jahr 1848 manche Veränderungen herbeigeführt, von denen manche schon wieder als unhaltbar und unausführbar gefallen sind. — Der Titel: Großherzog von Meklenburg, Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und Stargard Herr u.s.w.; der Thronerbe Erbgroßherzog königl. Hoheit; die nachgebornen Prinzen und Prinzessinnen Herzöge und Herzoginnen königl. Hoheit. Das Wappen 6feldrig, Büffelskopf (Meklenburg), Greif (Wenden), gehender Greif (Schwerin), gekröntes Kreuz (Ratzeburg), ein von einem Arm gehaltener Diamantring (Schwerin), gekrönter Büffelskopf mit herausgestreckter Zunge (Rostock), die Schildhalter rechts ein aufgerichteter schwarzer Büffel, links ein goldner Greif. I. Das Großherzogthum Meklenburg-Schwerin. Der große Westtheil, durch den Tollense-See und Fluß, und durch die Havel- Seen von M.-Strelitz, durch die Stepenitz zum Theil im Nw, vom M.-Strelitzschen Fürstenthum Ratzeburg getrennt, 228 lum., 550,000 E. in 40 Städten, 9 Flecken, 3 Klöstern, 308 größern, 908 kleinern Dörfern, 1252 Landgütern oder Höfen, 180 Meiereien. 991 größere Landgüter, wovon 651 Lehn-, 340 Allodialgüter; dem Range nach der 13te unter den deutschen Bundesfürsten. Oberflächen-, Gewässer-, Natur- und Kulturverhältnisse bekannt. Der Großherzog, das Staatsministerium, die Ministerien des Innern, der auswärtigen Angelegenheiten und der Militärsachen, der Finanzen, der Justiz-, geistlichen und Medizinal-Angelegen- heiten. — Die Staatseinnahmen fließen zum größten Theil aus dem Domanium

10. Die europäisch-germanischen Staaten - S. 881

1857 - Glogau [u.a.] : Flemming
881 Europa. Die Herzogthümer Anhalt. mehrere Erziehungsanstalten; die geistige Bildung fördern außerdem die Herzog!, öffent- lichen zu Dessau, Köthen und Ballenstädt, die sogenannte Gypskammer zu Dessau, das sogenannte Museum zu Köthen, die Singakademie zu Deffau, der naturhistorische Verein daselbst; das kirchliche Leben wird durch die Anhalt-Dessauische Pastoral- und die Bibelgesellschaft, das gewerbliche Leben durch den Gartenbauverein in Dessau, durch die Gewerbevereine zu Zerbst und Köthen gefördert; sehr viele wohlthätige und Unter- stützungs-Anstalten. Das Ge werbe leben fast nur auf Landwirthschaft, Gartenbau und den gewöhn- lichen Handwerkstand beschränkt; im Oberherzogthum Bernburg auch Berg- und Hütten- wesen und Waldwirthschaft; Bergwerkscommission zu Harzgerode, Eisenhüttencommis- sion zu Mägdesprung im Selkethale; Zerbster Bier; nicht unbedeutende Fabrikthätigkeit in Zerbst. Bedeutender Handel mit Ackerbauerzeugnissen; Eisenbahnen 3: die Berlin- Anhaltsche, Magdeburg-Leipziger, Köthen-Bernburger; Elb- und Saal-Schifffahrt. Das herzogliche Haus stammt vom Grafen Esico von Ballensta'dt, der in der Mitte des 11. Jahrhunderts viele Güter an Elbe und Saale besaß, sein Sohn Otto der Reiche nannte sich zuerst Herzog von Ascanien und Aschersleben; sein Erbe, Albrecht der Bär, erweiterte die Besitzungen, welche der Kaiser Friedrich Ii. zum Fürstenthum unter Heinrich dem Fetten erhob; dieser ist Stifter des Hauses Anhalt; unter Joachim Ernst wurde im Jahre 1551 das Land, welches wiederholt unter die Nachkommen zer- theilt worden war, wieder in einer Hand vereinigt, von seinen Söhnen aber in die Häuser Dessau durch Johann Georg, Bernburg durch Christian, Zerbst durch Rudolph, und Köthen durch Ludwig zertheilt; Zerbst starb 1793 aus und wurde 1797 unter die 3 durchs Loos vertheilt; Bernburg erhielt 1806 vom deutschen Kaiser die Herzogswürde, welche Köthen und Dessau bei ihrem Eintritt in den Rheinbund an- nahmen; 1814 traten die Herzöge dem deutschen Bunde bei, indem sie mit Oldenburg und Schwarzburg die 15. Stelle einnehmen, in der vollen Versammlung hat jedes Haus seine eigene. 1847 den 23. November erlosch durch den Tod des Herzog Heinrich die Linie Köthen, über welches, als gemeinsamen Besitz, der Herzog von Anhalt-Dessau als Senior des Hauses, jedesmal der älteste, für beide Linien die Regierung führt. Sie führen den Titel: Herzog zu Anhalt, Sachsen, Engern und Westphalen, Graf zu As- canien, Herr zu Bernburg und Zerbst, mit dem Prädikat Hohheit; der jedesmalige älteste Fürst ist Senior des Hauses, jede Linie hat das Anrecht auf die Erbfolge in den übrigen Linien; sehr wahrscheinlich wird der Herzog von Dessau in kurzer Zeit alle drei Gebiete vereinigt besitzen, da der Herzog von Bernburg keine Manneserben hat. — Als Orden besteht der herzogl. Anhaltinische Gesammt-Hausorden Albrecht des Bären, 1836 mit 4 Klassen (Großkreuze, 2 Commandeure, Ritter) gestiftet, womit noch eine goldene und eine silberne Verdienstmedaille in Verbindung stehen; außerdem Kreuz für die Freiwilligen von 1813 — 15, Civilverdienstmedaille für 50jährige treue Dienstzeit, Kriegsdenkmünze für 1814—15, goldenes Kreuz für Offiziere nach 25jäh- riger Dienstzeit, eine geringere Klasse für Unteroffiziere und Gemeine. — Das Jahr 1848 hat auch in den Anhaltinischen Herzogthümern manche Veränderungen und Ein- richtungen hervorgerufen, von denen sich jedoch manche schon als nicht brauchbar und förderlich erwiesen haben. Herzogthum Anhalt-Dessau, 16'/, Hätt., 65,000 T., 671,687 Thlr. Einkünfte und Ausgaben, Staatsschulden Iv* Mill. Thlr , auf den Kopf 23'/, Thlr. Herzogthum Anhalt-Köthen, 14'/,Ihm., 45,000e., 445,338 Thlr.staatseinnahmen und Ausgaben, Staatsschulden 2,870,000 Thlr., auf den Kopf 71 Thlr. Anhalt-Bernburg, 15 Ihm., 52,000 E., Staatseinnahmen und Aus- gaben 602,000 Thlr., Staatsschulden 1,851,124 Thlr., 36'/, Thlr. aus 1 E.
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